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Die Storchenstadt Marchegg
heißt Sie herzlich willkommen

Neuigkeiten

Erklärung zur Kanalabgabenvorschreibung

§ 5 Kanalbenützungsgebühr
(1) Für die Möglichkeit der Benützung der öffentlichen Kläranlage ist eine jährliche Kanalbenützungsgebühr zu entrichten, wenn der Gemeinderat die Einhebung einer Gebühr beschlossen hat.
(2) Die Kanalbenützungsgebühr errechnet sich aus dem Produkt der Berechnungsfläche und dem Einheitssatz zuzüglich eines schmutzfrachtbezogenen Gebührenanteiles. Dieser wird nur dann berücksichtigt, wenn die eingebrachte Schmutzfracht den Grenzwert von 100 Berechnungs-EGW überschreitet. Werden von einer Liegenschaft in das Kanalasystem Schmutzwässer und Niederschlagswässer eingeleitet, so gelangt in diesem Fall ein um 10 % erhöhter Einheitssatz = € 2,50 + 10% = € 2,75 zur Anwendung, wenn auch nur 1 Dachrinne (Regenrinne) angeschlossen ist.


Vorschreibung der Gemeindeabgaben

Leider ist es bei einigen Liegenschaften zu einer doppelten Ausstellung der Vorschreibung gekommen. Sie werden deshalb gebeten, eine Vorschreibung zu begleichen und die zweite zu vernichten. Danke für Ihr Verständnis.


Storchenwald ist Sieger

Die 7 Waldwunder
Die sieben Gewinner lauten: Storchenwald, Mangroven- wald, Wasserwald, Pappelgiganten, Dirndlwald, Bergsturzwald und Märchenwald - sie zählen zu den beliebtesten Wäldern Österreichs.
http://map.bundesforste.at/waldwunder/


Ende der Gültigkeit der Kindermiteintragungen im Reisepass der Eltern

Die Gültigkeit der Miteintragung eines oder mehrerer Kinder im Reisepass eines Elterneteiles erlischt mit 15. Juni 2012. Ab diesem Zeitpunkt benötigt jedes Kind für den Grenzübertritt einen eigenen Reisepass oder - sofern es nch den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist - einen Personalausweis.
Das Prinzip "Eine Person - ein Pass" wurde von der EU vor allem als Schutzmaßnahme gegen den Kinderhandel eingeführt.


Plakatierungsordnung im Gemeindegebiet von Marchegg

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Marchegg hat in seiner Sitzung am 29. März 2011 folgende Plakatierungsordnung beschlossen: Datei herunterladen: PDFPlakatierungsordnung


Marchegg jetzt auch bei den Stadtmauerstädten

Hereinspaziert!
Zehn reizvolle Städte liegen im Schutz historischer Stadtmauern
- sie laden ein zu Entdeckungen: http://www.stadtmauerstaedte.at/content.php?pageId=7090


Ist Ihnen unsere Au auch wichtig!

Ist Ihnen unsere Au auch wichtig!

Wenn Ihnen unsere Au wichtig ist, dann schreiben Sie es unter http://www.unsere-au.at/de/. Mitmachen und gewinnen!

Heizkostenzuschuss >>>>

Der Heizkostenzuschuss 2011/2012 in der Höhe von € 130,--  kann ab sofort im Gemeindeamt beantragt werden. Datei herunterladen: PDFHeizkostenzuschuss Formular 2011/2012


Weitere News...

Bilderwechsel mit Ansichten von Marchegg 

Wir trauern um:

       Verstorbene


Stadtgemeinde Marchegg

Hauptplatz 30, A-2293 Marchegg, Tel.: +43 (0)2285 7100-11, Fax: +43 (0)2285 7100-22
E-mail: gemeinde@marchegg.at; Internet: www.marchegg.at