Heizkostenzuschuss >>>>

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Den Heizkostenzuschuss können Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in Marchegg bis spätestens 30. April 2014 im Gemeindeamt beantragen. Mitzubringen ist ein Einkommensnachweis, die Sozialversicherungsnummer sowie die Kontonummer (BIC und IBAN) der Bankverbindung. Diesen Antrag ausfüllen und im Gemeindeamt unter Vorlage eines Einkommensnachweises abgeben.   

Betrifft

Heizkostenzuschuss 2013/2014,     

Datei herunterladen: PDFRichtlinien Heizkosten 2014

08.10.2013

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