Wie Sie vielleicht über die Social-Media-Kanäle erfahren haben, gab es in den letzten Tagen viele Anfragen zur Berechtigungskarte für den Naturteich in Marchegg. Mit den folgenden Informationen möchten wir diese Fragen beantworten.
Rückblick:
Der Teich im Ortsteil Marchegg-Stadt wird seit Jahren vom Fischereiverein Marchegg gepachtet, um das Fischereirecht auszuüben. In den vergangenen Jahren investierte der Verein rund 100.000 € in die Uferstrukturierung des Teiches. Die Erhaltung und Nutzung des Teiches ist den Vereinsmitgliedern daher ein großes Anliegen. Auch unsere Bürgerinnen und Bürger haben den Teich gerne als Erholungsort genutzt.
Da das Gelände in den letzten Jahren jedoch zunehmend von Auswärtigen genutzt wurde, sich zu einem inoffiziellen Campingplatz entwickelte und ein harmonisches Miteinander immer schwieriger wurde, wandte sich der Fischereiverein Marchegg im vergangenen Jahr an die Stadtgemeinde mit dem Wunsch, das Areal einzuzäunen.
Der Gemeindepolitik war und ist es ein großes Anliegen, das Grundstück weiterhin für die Bürgerinnen und Bürger von Marchegg und Breitensee frei zugänglich zu halten. Aus diesem Grund wurden in mehreren Stadtratssitzungen verschiedene Konzepte diskutiert, die den Zugang für Einheimische ermöglichen und gleichzeitig einer unkontrollierten Nutzung entgegenwirken sollen.
Beschluss der Gemeinde:
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 26.03.2025 wurden folgende Nutzungsrichtlinien für den Naturteich beschlossen:
- Einteilung des Naturteiches in drei Zonen für ein harmonisches Miteinander
- Nutzung des Grundstücks nur noch für Berechtigte (Fischereikarte oder Berechtigungskarte)
- Verhaltensregeln auf dem Areal für alle Berechtigten
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage unter folgendem Link:
https://www.marchegg.at/de/Naturteich
Warum kostet die Karte 20 € pro Jahr und Person?
Bisher wurden Angebote wie Toilettenanlagen, Müllentsorgung oder regelmäßige Wartungen (Rasenpflege, Trinkwasseruntersuchungen etc.) kostenlos durch die Gemeinde bereitgestellt. Aufgrund des gestiegenen Nutzungsdrucks und zunehmender Kosten können diese Leistungen jedoch nicht mehr allein durch die Gemeinde getragen werden. Die jährliche Gebühr von 20 € dient daher als Unkostenbeitrag für Infrastruktur, Wartung und Verwaltung – insbesondere für die Ausstellung und Kontrolle der Berechtigungskarten.
Kinder bis 14 Jahre mit Hauptwohnsitz in Marchegg oder Breitensee können das Grundstück weiterhin kostenlos und ohne Berechtigungskarte betreten. Eltern haften für ihre Kinder.
Ist das Schwimmen im Teich erlaubt?
Offiziell ist das Schwimmen im Teich nicht gestattet. Der Hintergrund ist eine haftungsrechtliche Überlegung: Die Gemeinde kann und möchte im Falle eines Unfalls oder Schadens aus Kostengründen nicht in Verantwortung gezogen werden – daher das offizielle Badeverbot. Ob und in welcher Form einzelne Besucher*innen den Aufenthalt am Wasser gestalten, liegt im Ermessen der jeweiligen Person.
Wie wird die Einhaltung kontrolliert?
Die Einhaltung der Regelungen – insbesondere das Mitführen einer gültigen Zutrittsberechtigung – wird stichprobenartig von befugten Vertretern der Stadtgemeinde Marchegg kontrolliert. Zusätzlich kontrolliert die Polizei die StVO-relevanten Angelegenheiten, bspw. die Einhaltung des Fahrverbots. Diese Kontrollen erfolgen in unregelmäßigen Abständen und sollen sicherstellen, dass das Gelände nur von berechtigten Personen genutzt wird. Ziel ist ein gemeinsamer, geordneter und verantwortungsvoller Umgang mit dem Areal.