Bei dem Grundstück der Naturteichanlage Marchegg handelt es sich um ein Privatgrundstück der Stadtgemeinde Marchegg. Das Betreten ist ausschließlich berechtigten Personen gestattet!
Folgende Maßnahme wurde seitens der Gemeinde gesetzt:
Für das Betreten des Grundstücks ist eine Berechtigungskarte erforderlich!
Wer ist berechtigt?
- Fischer*innen mit einer gültigen Fischerkarte des Fischervereins Marchegg (Fischereirevier Marchegg)
- Einwohner*innen mit Hauptwohnsitz in Marchegg/Breitensee
Der Naturteich ist in folgende Zonen eingeteilt
1. Ein Bereich nur für Fischer*innen
2. Ein Bereich für die Allgemeinheit + Hundezone
3. Sowie ein Bereich für die Allgemeinheit
Diese Zonen können beim Abholen einer Berechtigungskarte dem beigelegten Plan entnommen werden.
WICHTIG! Die Karte berechtigt nur für das Betreten des Grundstückes!
Mit der ausgestellten Berechtigungskarte dürfen maximal 2 Begleitpersonen mitgenommen werden. Kinder unter 14 Jahren dürfen kostenlos mitgenommen werden.
Wo kann ich die Berechtigungskarte abholen?
Berechtigte Personen können eine Berechtigungskarte während der Parteienverkehrszeiten im Stadtamt abholen.
Die Kosten liegen bei € 20,00 pro Saison und sind bei Ausstellung der Karte vor Ort in bar zu bezahlen!
Verhaltensregeln
- Das Betreten und Benützen des gesamten Geländes erfolgt auf eigene Gefahr! Eltern haften für ihre Kinder!
- Das Betreten ist nur auf gekennzeichnete Flächen erlaubt – Hierfür gibt es einen Plan
- Aus Sicherheitsgründen ist das Verwenden von Glasgebinden oder zerbrechlichen Gegenständen im gesamten Naturteichgelände untersagt
- Am Freigelände sind Zigarettenstummel von den Rauchern selbst in geeigneten Gebinden(z.B. Reiseaschenbechern) zu sammeln und danach im Müllbehälter zu entsorgen.
- Verunreinigungen sind am gesamten Naturteichgelände zu unterlassen.
- Im Bedarfsfall sind ausschließlich WC-Anlagen zu benützen und sauber zu halten.
- Für Verletzungen, Unfälle und sonstige gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Eigen- oder Fremdverschulden übernimmt die Stadtgemeinde Marchegg keine Haftung.
- Vandalismusschäden werden ausnahmslos bei der Polizei zur Anzeige gebracht!
- Das Wegwerfen bzw. Liegenlassen von Gegenständen, die Unfälle verursachen können, das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen und feuergefährlichen Stoffen und das Anfachen von offenem Feuer (Griller, Lagerfeuer etc.) ist verboten.
- Kampieren ist am Naturteichgelände untersagt.
Verhaltensregeln.pdf herunterladen (0.21 MB)
Zonen.pdf herunterladen (3.07 MB)