Bundespräsidentenwahl 2022

Aushängezeitraum: 02.08.2022 - 24.10.2022

Verordnungen & Kundmachungen rund um die Bundespräsidentenwahl 2022

BP-Wahl 2022 - Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl des Bundespräsidenten, Festsetzung des Wahltages & des Stichtages

BP-Wahl 2022 - Kundmachung über die Ausschreibung der Wahl des Bundespräsidenten

BP-Wahl 2022 - Kundmachung über die Auflegung des Wählerverzeichnisses


Wahlservice zur Bundespräsidentenwahl 2022

Am 9. Oktober wird gewählt. Unsere "Amtliche Wahlinformation" erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung.

Wir möchten Sie bei der bevorstehenden Bundespräsidentenwahl optimal unterstützen. Deshalb werden wir Ihnen Anfang September eine "Amtliche Wahlinformation - Bundespräsidentenwahl 2022" zustellen. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung (siehe Abbildung).

Diese ist nämlich mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen Strich-Code für die schnellere Abwicklung bei der Wahl selbst (für das Wählerverzeichnis). Doch was ist mit all dem zu tun?

Zur Wahl am 9. Oktober bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis in das Wahllokal mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung, zumal wir nicht mehr im Wählerverzeichnis suchen müssen.

Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür bitte das Service in unserer "Amtlichen Wahlinformation", da dieses personalisiert ist. Nun drei Möglichkeiten: Persönlich in der Gemeinde, schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet. Mit dem personalisierten Code auf unserer Wählerverständigungskarte in der "Amtlichen Wahlinformation" können Sie rund um die Uhr auf www.wahlkartenantrag.at Ihre Wahlkarte beantragen.

UNSERE TIPPS: Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 5. Oktober. Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse. Die Wahlkarte muss spätestens am 9. Oktober 2022, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Sie haben weiters die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag bei jedem geöffneten Wahllokal oder bei jeder Bezirkswahlbehörde abzugeben.

Amtliche Wahlinformation


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