Im Schloss 1, A-2293 Marchegg, Tel.: 02285 7100-11, E-mail: gemeinde@marchegg.at
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Für Erbfälle nach dem 1. August 2008 fällt keine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer mehr an. Bei Erbschaften oder bei unentgeltlichen Übertragungen (Schenkungen) von Grundstücken ist weiterhin die Grunderwerbsteuer (→ USP) zu entrichten. Es besteht ab diesem Zeitpunkt jedoch eine Anzeigepflicht bei Schenkungen (→ USP).
Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer
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